Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine pädagogische Unterstützung für Familien mit ihren Kindern im häuslichen Umfeld. Sie richtet sich an Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation einen Unterstützungsbedarf haben.Mit der Hilfe soll die Familie künftig die erzieherischen und organisatorischen Herausforderungen eigenständig und lösungsorientiert bewältigen können.

Die Maßnahme findet vorwiegend im häuslichen Rahmen statt. Die Schwerpunkte der Arbeit werden im Vorfeld der Maßnahme zwischen dem Jugendamt und der Familie festgelegt. Der Stundenumfang berücksichtigt den Bedarf in der Familie.

SPFH bezieht die Situation aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder mit ein. Es geht darum, mit pädagogischen und alltagspraktischen Hilfen die Kompetenzen der Familie (wieder) zu stärken. Dabei können neben den erzieherischen Fragen auch Probleme mit Finanzen, der Wohnsituation, Ämtern und Behörden eine wichtige Rolle spielen.

Der konkrete Betreuungsauftrag wird von einer qualifizierten pädagogischen Fachkraft (w/m) durchgeführt. Diese ist in das Team des ambulanten Bereiches einschließlich Fortbildung und Supervision eingebunden.

Die Bereitschaft der Familie zur Kooperation mit der Fachkraft ist von zentraler Bedeutung für das Gelingen der gesamten Maßnahme.

Im Anschluss von teilstationären bzw. stationären Hilfen kann die SPFH dazu beitragen, bereits erreichte Ziele zu festigen.

Erziehungsbereitschaft (EB)

Die Erziehungsbeistandschaft (EB) ist eine Form von pädagogischer Einzelbetreuung, die sich gezielt an den jungen Menschen in seinem Umfeld wendet.

Die Hilfe soll den jungen Menschen (Kind, Jugendlicher oder junger Erwachsener) bei der Bewältigung aktueller Problemlagen sowie der Entwicklung der Persönlichkeit, der sozialen Beziehungen und der Zukunftsperspektive unterstützen.

Die Termine können sowohl im häuslichen Rahmen als auch außerhalb stattfinden. Der Stundenumfang orientiert sich am Bedarf des jungen Menschen.

Der Erziehungsbeistand konzentriert sich auf lebenspraktische Hilfen und geht in besonderer Weise auf die Situation des jungen Menschen in seiner Lebenswelt ein. Er arbeitet auch mit den Personensorgeberechtigten zusammen und unterstützt bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen im Familienalltag. Neben der Kernfamilie sind auch weitere Personen oder Institutionen aus der Lebenswelt des jungen Menschen, wie z.B. Schule und/oder Peergroup, in die Hilfe eingebunden.

Der konkrete Betreuungsauftrag wird von einer qualifizierten pädagogischen Fachkraft (m/w) durchgeführt. Diese ist in das Team des ambulanten Bereiches einschließlich Fortbildung und Supervision eingebunden.

Die Bereitschaft zur Mitwirkung des jungen Menschen und seiner Eltern mit der Fachkraft ist von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Maßnahme.

Im Anschluss von teilstationären bzw. stationären Hilfen kann die EB dazu beitragen, bereits erreichte Ziele zu festigen.

Betreutes Wohnen (BW)

Das „Betreute Einzelwohnen“ ist eine in der Regel niedrigschwellige Form der (Nach-)Betreuung für ältere Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang zwischen dem Leben in einer Wohngruppe oder der Familie und der vollständigen Selbstständigkeit. Bei Beginn der Maßnahme können die Jugendlichen noch minderjährig, mindestens jedoch müssen sie 16 Jahre alt sein.

In dieser Betreuungsform leben die jungen Menschen im eigenen Wohnraum; dieser wird bei älteren Jugendlichen von den Sorgeberechtigten, bei jungen Volljährigen von ihnen selbst angemietet. Die Wohnungen sollen örtlich so gelegen sein, dass die Erreichbarkeit von Schule und Ausbildungsplatz problemlos gewährleistet ist.

Das Angebot richtet sich an Jugendliche, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie ihr Alltagsleben verlässlich und zielführend bewältigen und die Situation des Alleinlebens psychisch gut meistern können. In Einzelfällen steht für eine Erprobung eine Trainingswohnung zur Verfügung, die für einen begrenzten Zeitraum benutzt werden kann.

Die Betreuung durch die pädagogischen Fachkräfte erfolgt in ambulanter Form – teilweise in der Wohnung der jungen Menschen, teilweise in den Diensträumen.

Orientiert am individuellen Unterstützungsbedarf ergeben sich in der Regel folgende Betreuungsinhalte: Schule/Ausbildung, Finanzen/Schulden, Versorgung und Eigenorganisation, psychosoziale Lebenssituation, gesundheitliche Fragen und die Pflichten in einem Mietverhältnis. Mit zunehmender Selbstständigkeit, Übernahme von Eigenverantwortung und Sicherheit des jungen Menschen wird der Betreuungsbedarf geringer, so dass die Maßnahme schrittweise reduziert werden kann.

Mitarbeiter Ambulante Hilfen

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